Freitag, 19. Juni 2015

Schwarze Hafen-Nächte am 30. Juni

Das Buch. © SHN
In der Speicherstadt-Kaffeerösterei findet am 30. Juni um 20 Uhr die nächste Schwarze Hafen-Nacht statt und diesmal wird es eine ganz besondere Veranstaltung: Diesmal geht es um den bekannten Strafverteidiger Gerhard Strate und sein Buch „Der Fall Mollath – Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“. Ein unbequemes und sehr spannendes Thema das unter bestimmten Umständen viele Menschen betreffen könnte.

Bei der nächsten Schwarzen Hafen-Nacht am 30. Juni in der Kaffeerösterei geht es diesmal nicht um eine erfundene Geschichten eines Autors, sondern viel mehr darum, wie normale Menschen von der Justiz und Psychiatrie entmachtet werden. Einer der mit diesem Thema konfrontiert wurde ist der erfahrene Strafverteidiger Gerhard Strate, der zu den profiliertesten Anwälten in Deutschland zählt.

Die Etikettierungen Gerhard Strates reichen von Star-Anwalt bis zum Titel „Quälgeist der Justiz“ („Die Zeit“). Öffentlich bekannt wurde Strate Ende der 1980er, als er Monika Böttcher/Weimar, verteidigte. Seitdem gilt er als Spezialist für schwierige Fälle: Er hat u.a. den Prozess gegen die HSH-Nordbank Vorstände erstritten, Jürgen Harksen verteidigt und ist Spezialist für Wiederaufnahmeverfahren.

Einer seiner spektakulärsten Prozesse der vergangenen Jahre, war die erkämpfte Freilassung von Gustl Mollath. Der Nürnberger hatte zu Unrecht sieben Jahre in der Psychiatrie verbracht. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Regensburg. Es gelang Gerhard Strate aufzuzeigen, „wie die fatale Komplizenschaft von Justiz und Psychiatrie zur Entrechtung von Menschen führen kann".

In dem Buch „Der Fall Mollath - Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“, das er vorstellt und jetzt verfilmt wird, rechnet Strate mit der forensischen Psychiatrie ab: „Wenig vertrauenerweckend sind die offensichtlichen Omnipotenzfantasien vieler Apologeten der forensischen Psychiatrie, die von sich und ihrer Profession derart eingenommen sind, dass sie sich eigentlich selbst das Gefangensein in einem geschlossenen Wahnsystem diagnostizieren müssten."

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