Prost! © Frank Rasch |
Am heutigen Feiertag, Christi Himmelfahrt, wird in vielen Bundesländern der Vatertag oder auch Herrentag gefeiert. In diesem Jahr ist wegen der Corona-Pandemie allerdings alles etwas anders. Die traditionellen Bollerwagen-Touren dürfen in diesem Jahr nicht in allen Bundesländern stattfinden. In Bayern haben die Biergärten wieder geöffnet und in fast allen anderen Regionen auch die Gaststätten. Das Kontaktverbot gilt weiter.
Was ist am diesjährigen Vatertag erlaubt und was ist verboten? Aufgrund des immer noch gültigen Kontaktverbots darf der Herrentag in diesem Jahr nur eingeschränkt gefeiert werden. Grundsätzlich ist es in allen Bundesländern verboten Touren in großen Gruppen zu unternehmen. In Hamburg beispielsweise dürfen nur Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam etwas unternehmen.
Mehr als zehn Personen, aus nur zwei Haushalten, sind in Hamburg nicht gestattet. Etwas lockerer sieht es in Sachsen-Anhalt aus, wo bis zu fünf Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen dürfen. In Bremen gilt in der Öffentlichkeit ein Alkoholverbot und auch die traditionellen Bollerwagen-Touren sind in der Hansestadt verboten. Auch in Niedersachsen gibt es teilweise Verbote.
Auch ein Picknick und Grillen ist in fast allen Bundesländern untersagt. Erlaubt hingegen ist es Restaurants und Gaststätten zu besuchen. Außer in Bayern und Sachsen-Anhalt haben die Lokale jetzt wieder geöffnet. In Bayern haben aber zumindest die Biergärten geöffnet und ab 22. Mai öffnen auch in Sachsen-Anhalt wieder die Lokale. (fr)
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