Montag, 23. März 2020

Neue Gebote in der Corona-Krise: Kontaktverbot und weitere Maßnahmen

Bundestag. © Frank Rasch
Kanzlerin Angela Merkel hat am Sonntag die neuesten Regeln verkündet, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Es kommt vorerst nicht zu einer Ausgangssperre. Allerdings gibt es ein Kontaktverbot und es müssen einige Läden schließen.

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben am Sonntag die neuesten Gebote im Kampf gegen den Coronavirus verkündet. Die befürchtete Ausgangssperre wird vorerst nicht in Kraft treten. Trotzdem ruft die Kanzlerin die Bevölkerung zu einem weiteren „Verzicht und Opfern“ auf. Ab sofort gilt ein „Kontaktverbot“.

Das neue „Kontaktverbot“ besagt, dass in der Öffentlichkeit Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen verboten sind. Die Personen müssen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Ausnahmen gelten für Familien und andere Gruppen, die gemeinsam in einem Haushalt leben. Eine weitere Maßnahme ist, dass ab sofort Restaurants, Tattoostudios und Friseure schließen müssen.

Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen ab 23. März 2020:

- Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren

- Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50

- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, indivueller Sport und Bwegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich

- Gruppen feiernder Menschen - auch im Privaten - sind inakzeptabel

- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet

- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen - Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste

- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.

- Die Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

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