Norddeutschland. © Nina Weickert |
In fast allen deutschen Bundesländern gibt es in der nächsten Zeit Lockerungen. Einige Maßnahmen ermöglichen nun auch wieder Ausflüge in andere Bundesländer und auch der innerdeutsche Urlaub ist in absehbarer Zeit wieder möglich.
In der andauernden Corona-Krise gibt es nun weitere Lockerungen die bei vielen Menschen in Deutschland für Freude sorgen werden. Seit Montag gibt es beispielsweise für Schleswig-Holstein eine aktualisierte Verordnung zur Corona-Allgemeinverfügung. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 17. Mai und betreffen nicht alle Bereiche. Einige der bisherigen Maßnahmen bleiben aber bestehen.
So dürfen in begrenzter Teilnehmerzahl Gottesdienste durchgeführt werden. Museen, Ausstellungen, Galerien, Parks, Botanische Gärten, Friseure, Fußpflege, Nagelstudios, kontaktlose Sportarten und weitere Einrichtungen sind in Schleswig-Holstein unter bestimmten Auflagen zugelassen. Auch die Einreise nach Schleswig-Holstein für den Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten ist wieder erlaubt.
Eine präzise Aufführung was in Schleswig-Holstein erlaubt ist und was nicht gibt es auf ndr.de. Aber auch in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es einige Lockerungen. Ab dem 11. Mai öffnen in Niedersachsen die ersten Restaurants, Cafés und Biergärten. Hotels, Freizeitparks und Freibäder öffnen ab 25. Mai. Ähnlich sieht es in Mecklenburg-Vorpommern aus.
In Mecklenburg-Vorpommern öffnen ab dem 9. Mai die Gaststätten für Einheimische. Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen werden in Mecklenburg-Vorpommern ab 18. Mai wieder für Besucher öffnen. Das Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern wird damit aufgehoben. Auch in Hamburg und Bremen darf man sich demnächst über Lockerungen freuen (Infos dazu in kürze).
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