| Chilehaus. © Stativmomente |
Für Hamburger gehört die Speicherstadt und das Kontorhaus-viertel zu den schönsten Orten der Stadt. Bei den Bauwerken handelt es sich um Meisterwerke der Architektur. Hamburg bewirbt sich, dass diese Orte ab 2015 als Weltkulturerbe anerkannt werden.
Seit 1972 gibt es das „Internationale Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“. Insgesamt 180 Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. Jedes Jahr prüft die UNSECO zahlreiche Anträge verschiedener Staaten, die sich um den Status als Weltkulturerbe bewerben. Sehr viele Anträge werden abgelehnt.
Grundvoraussetzungen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen, ist der universelle Wert, die Integrität einer Naturerbstätte. Das Welterbgut muss nach der Auszeichnung dauerhaft angemessen geschützt werden. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt werden, dann besteht auch eine reelle Chance in die Liste der Weltkulturerben aufgenommen zu werden.
Die UNSECO prüft zudem, ob genügend Sachmittel und Personal vorhanden sind, um die Erhaltung der vorgeschlagenen Welterbstätte dauerhaft zu garantieren. Die in diesem Beitrag erwähnten Bedingungen sind nur einige der vielen Hürden, die die UNESCO an den Bewerber stellt. Bereits seit 1997 bereitet sich Hamburg auf die Bewerbung vor.
Besucherzuwachs für Hamburg
Es lohnt sich! Den Kandidaten bringt die Auszeichnung zu einem Weltkulturerbe, neben der Anerkennung und dem Prestige, auch massive wirtschaftliche Vorteile. Das UNSECO-Prädikat führt zu einer hohen Wertsteigerung einer Stadt. Auf der ganzen Welt gibt es Touristen, die sich ausschließlich in Welterbgebiete begeben.
Die Hamburger Tourismusbranche würde deutlich davon profitieren, falls die Speicherstadt und das Kontorhausviertel ab 2015 in die Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen würden. Mitte August sollen die Unterlagen zu einer ersten Vorprüfung in Paris vorgelegt werden. Am 1. Februar 2014 muss der Antrag dann beim Weltkomitee vorliegen. (fr)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen