Seit Anfang der vergangenen Woche war klar, dass die Bundesregierung in Absprache mit den Städten und Bundesländern härtere Maßnahmen verhängen wird, um eine rasche Ausbreitung der zweiten Corona-Welle zu verhindern. Nach intensiven Gesprächen gab es dann zum Ende der Woche Gewissheit: Es wird im November für mindestens vier Wochen einen zweiten Lockdown in Deutschland geben.
Beim zweiten Lockdown werden nicht ganz so viele Geschäfte und Unternehmen von zeitweiligen Schließungen betroffen sein wie beim ersten Lockdown im März. Trotzdem wird es zu massiven Einschränkungen kommen und möglicherweise bedeutet die Maßnahme für einige Restaurants und Gaststätten das wirtschaftliche Aus. Außerdem gibt es wieder strengere Regeln beim Kontaktverbot.
Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben solange es geht. Zu Schließungen kommt es dort nur bei besonders hohen Infektionszahlen. Auch Supermärkte und Einzelhändler bleiben offen. Sportstudios, Sauna-Betriebe, Fitnesscenter, Schwimmbäder, Sporthallen, Freizeit- und Amateursport-Betriebe müssen schließen. Friseure bleiben geöffnet. Massagepraxen, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios machen zu.
Pflege- und Altenheime bleiben unter strenger Kontrolle geöffnet. Schließen hingegen müssen Gaststätten, Cafés, Clubs, Bordelle, Wettbüros, Spielhallen und Restaurants. Restaurants dürfen wie schon beim ersten Lockdown Speisen zu mitmehmen anbieten. Kinos, Theater, Konzerthallen und alle Locations sowie Veranstaltungen die zur Unterhaltung dienen sind ebenfalls nicht gestattet.
Beherbergungsverbot
Hotels unterliegen ab Montag dem Beherbergungsverbot. Touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt. Hotels dürfen nur Menschen aufnehmen die aus beruflichen Gründen zu Gast sind. Fabriken und Handwerksbetriebe bleiben weiterhin geöffnet. Allerdings müssen alle Betriebe Hygienestandards nachweisen und den Mitarbeitern das Arbeiten zu Hause gestatten sofern das möglich ist.
Für Treffen in privaten Wohnungen gilt, dass nur bis zu zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen dürfen. Jeder Bürger soll nach Möglichkeit seine Kontakte bis auf das nötigste reduzieren. Das Kontaktverbot gilt auch in öffentlichen Raum und an der frischen Luft. Auch die 1,50 Meter Mindestabstand sollen künftig wieder verstärkt beachtet werden.
Foto: Alles dicht. © Nina Weickert

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