In diesem Jahr sollte auf den Gang von Haus zu Haus wegen der Corona-Pandemie verzichtet werden. Das immer noch anhaltene Kontaktverbot besagt, dass man die Kontakte zu anderen Menschen möglichst gering halten soll. Das bezieht sich auch auf das traditionelle Halloween-Laufen der Kinder. Verboten ist es allerdings nicht, auch wenn einige Politiker und Gesundheitsexperten ein Verbot fordern.
Unter Einhaltung des Abstands von mindestens eineinhalb Metern und Beachtung der Hygieneregeln sind Halloween-Umzüge nach wie vor erlaubt. Es wird wegen der stark steigenden Infektionszahlen allerdings davon abgeraten diesen Brauch in diesem Jahr zu vollziehen. Außerdem gilt auch in diesem Fall die neue Hamburger Verordnung, dass nur Kinder aus zwei verschiedenen Haushalten zusammenkommen dürfen.
Foto: © Frank Rasch
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