| Herbstblätter. © F. Rasch |
Herabfallendes Laub gehört zum Herbst dazu. Trotzdem gibt es etwas das vielen missfällt: Laub. Die Herbstblätter auf den Gehwegen sorgen nicht selten für Streit. Wer ist für die Beseitigung zuständig? Aufschluss liefert die Wege-reinigungsverordnung Hamburg.
Grundsätzlich ist es in Hamburg so, dass jeder Anlieger verpflichtet ist, den Gehweg vor seinem Grundstück sauber zu halten. In einigen Straßen oder Abschnitten übernimmt die Hamburger Stadtreinigung (SRH) die Reinigung der Wege. In der Wegereinigungsverordnung ist aufgeführt welche Bereiche von der SRH gesäubert werden.
In einigen Fällen sind sogar die Mieter einer Wohnung für die Reinigung der Wege vor dem Wohnhaus verantwortlich. Solche Verpflichtungen sind dann allerdings im Mietvertrag festgehalten. Wenn es durch den nicht gereinigten Gehweg zu einem Unfall kommt, dann haftet derjenige der für die Säuberung des Weges verantwortlich gewesen wäre.
In der aktuellen Ausgabe des „Hamburger Wochenblatt“, beantwortet Heinrich Stüven, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Grundeigentümer-Verbands Hamburg, einige wichtige Fragen zur Beseitigung der Herbstblätter. So ist grundsätzlich nicht verboten das angesammelte Laub im eigenen Garten zu verbrennen obwohl es der Umwelt schadet.
Wer sein Laub verbrennen möchte muss etwa die selben Dinge wie beim Grillen beachten: Wenn sich einer der Nachbarn durch die intensive Rauchentwicklung und dem Gestank gestört fühlt, dann ist es einem nicht gestattet die Herbstblätter auf diese Weise zu entsorgen. Zudem ist ohnehin davon abzuraten. Laub sollte auf dem Kompost. (fr)
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